Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
§ 1. Geltungsbereich
Vertragspartner von WANFU Trading GmbH (im Folgendem kurz “GESELLSCHAFT” genannt) werden nachfolgend im Zusammenhang mit Kaufgeschäften als »Käufer« und im Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturaufträgen als »Auftraggeber« bezeichnet.
1. Die Lieferungen, Leistungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Verträge und Aufträge von GESELLSCHAFT erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen GESELLSCHAFT und dem Käufer/Auftraggeber etwas anderes vereinbart ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen GESELLSCHAFT und dem Käufer/Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
3. Spätestens mit der Entgegennahme des Kaufgegenstandes oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers oder Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
4. Jegliche Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung durch die GESELLSCHAFT.
§ 2. Angebot, Auftrag und Vertragsschluss
1. Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung von der GESELLSCHAFT geändert werden. Ein offenkundiger Irrtum bindet GESELLSCHAFT in keinem Falle.
2. Die zwecks Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen und Lieferungen besonderer Art, z. B. Reisen, Demontage etc., werden dem Käufer/Auftraggeber auch dann berechnet, wenn es nicht oder nur in abgeänderter Form zur Ausführung der vorgesehenen Leistungen kommt.
§ 3. Preise
1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
2. Sonderangebote, Werbemaßnahmen und Rabattaktionen sind bis zum angegebenen Datum gültig bzw. solange der Vorrat reicht
§ 4. Zahlungsbedingungen
1. Der Käufer/Auftraggeber hat den Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen (wenn nicht anders vereinbart) ab Rechnungsdatum zu entrichten.
2. Verzugszinsen werden mit 9 % p. a. über dem Basiszinssatz für 12 Monate berechnet, jeweils zzgl. Umsatzsteuer.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn GESELLSCHAFT über den Betrag verfügen kann.
4. Der Käufer/Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
5. Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzungen bedarf, spätestens nach Ablauf von 7 Tagen ab Fälligkeit, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist.
§ 5. Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Die GESELLSCHAFT behält sich das Recht zur Vornahme und Fakturierung von Teillieferungen vor.
2. Das Risiko für Verluste oder Beschädigungen geht auf den Käufer über, wenn der Versand an den Käufer (oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist), abgeliefert wird.
§ 6. Gewährleistung und Schadenersatz
1. Schadenersatz,- und Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs (6) Monaten.
2. Der Käufer/Auftraggeber hat nach Erhalt die Lieferung bzw. Leistung zu untersuchen und allfällige Mängel binnen 7 Werktage anzuzeigen, andernfalls er bei Unterlassung Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz sowie Irrtum über die Mangelfreiheit nicht mehr geltend machen kann.
3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die GESELLSCHAFT nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zum Nettobestellwert; unbeschränkte Haftung, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der GESELLSCHAFT oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
4. Die Haftung für indirekte Schäden wird jedenfalls ausgeschlossen und die Beweislast wird abbedungen.
§ 7. Eigentumsvorbehalt
1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises bleibt es im Eigentum von der GESELLSCHAFT.
§ 8. Erfüllungsort / Anzuwendendes Recht / Gerichtsstandvereinbarung
1. Als Ort der Erfüllung für alle Verpflichtungen aus der Vereinbarung und aller Nebenvereinbarungen einschließlich aller Kosten und Gebühren gilt der Geschäftssitz der GESELLSCHAFT.
2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
3. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das für den Sitz von der GESELLSCHAFT sachlich und örtlich zuständige Gericht zuständig.